Kinderrechte in Artikel 2 des Grundgesetzes verankern
…ist ein großes Anliegen und auch überfällig. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt es seit 30 Jahren. Und in Deutschland sthen noch immer nicht Kinderrechte im Grundgesetz, so dass derzeit die Rechte von Kindern noch nicht gleichwertig neben den Rechten von Erwachsenen stehen und mitbedacht werden bei Gesetzen, Regelungen, Vorschriften und politischen und rechtlichen Entscheidungen.
Das Kanzlergespräch am 2.2.23 in Marburg nutzte deswegen Frau Prof. Katja Becker, um den Bundeskanzler darauf anzusprechen, wann die im Koalitionsvertrag bereits als Vorhaben verankerte Grundgesetzänderung (Kinderrechte in Grundgesetz) umgesetzt werden wird.
Kinder haben Informations-, Partizipations- und Entwicklungsrechte! Durch eine Implementierung der Kinderrechte im Grundgesetz (unter Art. 2 GG) würde künftig deren Rechte auch berücksichtigt werden und die (Nachhaltigkeits-)Politik besser ausgerichtet werden für die heutigen Kinder und deren Nachkommen.
Da eine Grundgesetzänderung einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf, müssen hier nicht nur die Regierungsparteien, sondern auch die größte Oppositionspartei dem zustimmen. Kanzler Scholz antwortete, dass Kinderrechte ins Grundgesetz gehören und er setze sich auch dafür ein.
Bild: Bundeskanzler Olaf Scholz und Prof. Katja Becker
beim Bürgerdialog mit dem Kanzler am 02.02.2023 in Marburg