Seit dem 6. Dezember 2003 gilt für alle medizinische Laboruntersuchungen die neue Richtlinie der Bundesärztekammer (RiliBÄK). Dies betrifft auch die patientennahen Laboruntersuchungen wie Blutzucker – oder Blutgasmessungen am Krankenbett, das sog. „Point-of-Care Testing „ (POCT) .