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Dysgnathiechirurgie

 

 

Was ist eine Dysgnathie?

Unter einer Dysgnathie (griechisch: dys=übel-, miß- oder fehl-;  gnathos = Kiefer) versteht man alle anatomischen und funktionellen Abweichungen des Kauorgans. Während der Entwicklung des Gesichtsschädels kann es, bedingt durch unterschiedliche Wachstumsrichtungen und –geschwindigkeiten des Ober- und Unterkiefers, zu Lage- und Formanomalien der Kiefer und der Zähne kommen. Dieser von der Norm abweichende Zustand kann angeboren oder erworben sein. Ursache der erworbenen Formen können Trauma der Kiefer, Operationen nach Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Daumenlutschen, atypisches Schlucken, Zungenpressen oder das Spielen von Blasinstrumenten sein.
Viele Formen und Ausprägungen, vor allem jene, bei denen die Dysgnathie ihre Ursache in Zahnfehlstellungen hat, können bei rechtzeitigem Behandlungsbeginn während Zahnwechsels und Gesichtsschädelwachstums rein kieferorthopädisch mit herausnehmbaren oder festsitzenden kieferorthopädischen Apparaturen korrigiert werden. Bei bestimmten Dysgnathieformen, sehr ausgeprägten Kieferfehlstellungen, Funktionsstörungen des Kauorgans, ästhetische unvorteilhaften Beeinträchtigungen des Gesichtsprofils oder nach Abschluss des Gesichtsschädelwachstums ist es oft sinnvoll, und manchmal sogar unumgänglich, ein kombiniert kieferorthopädisch und kieferchirurgisches Vorgehen zu wählen.

 

Warum wird eine Umstellung im Ober- oder Unterkiefer vorgenommen?

Eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung setzt sich aus einer kieferorthopädischen Behandlung durch einen Kieferorthopäden und einer kieferchirurgischen Behandlung durch einen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen zusammen. Sie wird dann notwendig, wenn durch eine kieferorthopädische Behandlung mit Zahnspangen (festsitzend oder herausnehmbare Apparaturen) allein keine befriedigenden Ergebnisse in Bezug auf Verzahnung, Ästhetik des Gesichtsprofils, Kaufunktion oder Stabilität gegenüber einem Rezidiv erzielt werden können.

Angeborene und erworbene Fehlbildungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich, unbehandelte Fehlstellungen mit ausgeprägten Veränderungen von Ober- und Unterkiefer mitsamt der umgebenden Weichteile üben einen ungünstigen Einfluss auf die Harmonie des Gesichtes im Profil, die Lippenstellung und die Mimik aus. Häufig sind das Sprech- und Kauvermögen sowie die Atmung beeinträchtigt. Weiterhin können eine unnatürliche Fehlbelastung der Zähne und des Kiefergelenkes resultieren. Diese Fehlstellungen können häufig nur durch eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung zufriedenstellend korrigiert werden.

Ziel der mund-, kiefer- und gesichtschirurgischen Behandlung ist die kieferorthopädisch nicht zu behandelnde skelettale Fehlstellung der Kiefer nach Wachstumsabschluss operativ zu korrigieren. Hierbei soll ein optimaler Biss, eine ästhetische Relation der Gesichtsproportionen sowie eine Langzeitstabilität des Behandlungsergebnisses erzielt werden.

 

Wie ist der Behandlungsablauf?

Insgesamt kann eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung 1-3 Jahre dauern. Es gibt auch Befundkonstellationen, die eine direkte Operation ohne kieferorthopädische Vorbehandlung ermöglichen.

 

Phase 1

Kieferorthopädische Vorbehandlung (Kieferorthopäde) Dauer ca. 1-2 Jahre:

Die Erstberatung findet in der Regel beim Kieferorthopäden statt. Er diagnostiziert die Fehlstellung der Kiefer und Zähne und informiert Sie über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten. Oft werden Gipsmodelle und Röntgenbilder zur genauen Diagnostik angefertigt. Liegt eine behandlungsbedürftige skelettale Kieferfehlstellung vor und ist die kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie absehbar, findet eine ergänzende Beratung in unserer Dysgnathiesprechstunde statt. Hier finden nach einer eingehenden Untersuchung und einer ersten Aufklärung über die möglichen operativen Verfahren, die damit verbundenen Komplikationen und die Auswirkungen auf das Gesicht bei uns statt. Dies soll Ihnen frühzeitig die Möglichkeit einer freien Entscheidung ermöglichen, da diese grundlegende Auswirkungen auf die weitere Therapie hat:

Sollten Sie sich für eine alleinige kieferorthopädische Therapie entschließen, werden die Zähne so zueinander ausgerichtet, dass sie im Idealfall wie Schlüssel und Schloss ineinander greifen. Die Kieferfehlstellung wird also versucht, über die Zähne zu kompensieren.

Sollten Sie sich für eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie entscheiden, werden die Zahnbögen ideal ausgeformt. Dadurch verschlechtert sich zunächst die Stellung der Zähne zueinander (kieferorthopädische Dekompensation). Nach Umstellung der Kiefer im Rahmen der Operation greifen die Zähne jedoch optimal ineinander und die Zähne stehen dann in der Regel achsengerecht optimal im Kiefer.

Da die weitere kieferorthopädische Therapie also genau gegensätzlich verläuft, sollten Sie sich bereits zu diesem Zeitpunkt sehr sicher sein, da eine spätere Änderung der Entscheidung mit erhöhtem Aufwand und Komplikationen verbunden ist.

 

Nach initialer Vorstellung in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie erstellen wir ein genaues Kurzgutachten und teilen Ihnen und dem Kieferorthopäden unseren Behandlungsvorschlag mit.

Bei einem zweiten Beratungsgespräch beim Kieferorthopäden wird die endgültige Therapie festgelegt. Der Kieferorthopäde erstellt mit Hilfe unseres Gutachtens einen Heil- und Kostenplan, der zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht wird.

 

Phase 2

Orthognathe Chirurgie (Mund-, Kiefer und Gesichtschirurg):

In bestimmten Fällen ist eine Verlagerung der Zähne nur über eine chirurgische Verankerung in Form von KFO - Implantaten möglich. Sind diese Eingriffe geplant, stehen sie ganz am Anfang der kieferorthopädischen Behandlung. Häufig besteht bei kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Fällen ein zu schmaler Oberkiefer (transversales Problem), so dass dieser zunächst geweitet werden muss. Die chirurgische Gaumennahterweiterung, bei der in einem relativ kleinen operativen Eingriff die Aufhängung des Oberkiefers geschwächt wird und ein Gerät zur Weitung des Oberkiefers eingebracht wird, stellt eine geeignete Maßnahme dar. Sind Weisheitszähne angelegt, so sollten sie mindestens 4 Monate vor der eigentlichen Umstellungsoperation entfernt werden.

Nach der kieferorthopädischen Ausformung der Zahnbögen wird die Planung der Umstellungsoperation etwa drei Wochen vor dem OP-Termin im Rahmen einer Modelloperation durchgeführt. Dies erfolgt standardisiert mit einer aufwendigen dreidimensionalen Operationssimulation.

 

In der eigentlichen Umstellungsoperation werden die Lageanomalien der Kiefer korrigiert. Der Eingriff wird fast vollständig von der Mundhöhle aus durchgeführt, so dass keine sichtbaren äußerlichen Narben im Gesicht verbleiben. Nach Stabilisierung der Kiefer mit kleinen Titanmetallplättchen und -schrauben erfolgt die Nahrungsaufnahme vom ersten Tag an über den Mund. Eine Fixierung der Kiefer zueinander mit Drahtschlingen erfolgt in der von uns angewandten Methode nicht.

Da es sich um planbare Operationen handelt, wird der Minimierung des Operationsrisikos besondere Bedeutung beigemessen. Dieses beinhaltet eine äußerst differenzierte Analyse der Blutgerinnung, um versteckte Bluterkrankungen vorher aufzuspüren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in ein Eigenblutspendeprogramm aufgenommen zu werden. So kann da der Einsatz einer Fremdbluttransfusion vermieden werden.

In den ersten Wochen nach OP erfolgen regelmäßige Kontrollen zur Überprüfung des Operationsergebnisses.

 

Phase 3

Kieferorthopädische Feineinstellung (Kieferorthopäde) 3-6 Monate:

In der Regel schließen sich Feinkorrekturen zur Optimierung des Bisses und der Zahnstellung an. Daher wird eine festsitzende  KFO-Apparatur bis zum Erreichen des idealen Ergebnisses belassen.

 

Phase 4

Retention (Kieferorthopäde)

Gerade nach  Zahnstellungskorrekturen neigen die Zähne dazu, zu ihrer alten Position zurückzuwandern, deshalb wird nach Behandlungsende ein sogenannter Retainer eingesetzt. Der „Retainer“ stabilisiert die Zähne in ihrer optimalen Position. In der Regel handelt es sich um festsitzende Retainer, die von der Rückseite an die Zähne geklebt werden. Dadurch wirkt er dauernd, ist nicht sichtbar und nach kurzer Eingewöhnung nicht mehr störend.

 

Wer trägt die Kosten?

Bei der Erstberatung wird ein genaues kostenfreies Kurzgutachten erstellt und dem Kieferorthopäden unser Behandlungsvorschlag mitgeteilt. Die Kosten für die chirurgische Therapie einer kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen, nach Einreichen eines Heil- und Kostenplanes, welches chirurgisch notwendige Maßnahmen befürwortet, in aller Regel getragen.

 

Wovon ist der Erfolg abhängig?

Nur eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Kieferorthopäden und dem Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgen führt zu einem erfolgreichen Ergebnis und zu zufriedenen Patienten. Die Berücksichtigung der individuellen Wünsche des Patienten, sowie die realistische Umsetzung der geplanten chirurgischen Maßnahmen ist dabei von zentraler Bedeutung.


Christina Bäcker

Wissenschaftliche Mitarbeiterin Tel.: 0641/985-46271 Fax: 0641/985-46279 mkg@uniklinikum-giessen.de