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ES-RiP-Studie

 

 

 

Titel ES-RiP: Evaluation der Strukturreform der Richtlinien-Psychotherapie – Vergleich von komplex und nicht-komplex erkrankten Patienten
Förderer  Innovationsfond
Themenfeld  Weiterentwicklung und insbesondere Evaluation der Richtlinie des G-BA über die Durchführung der Psychotherapie
Förderkennzeichen  01VSF19004
Studienregistrierung  DRKS00020344
Laufzeit  Juni 2020 bis Mai 2022

 

Konsortialführung  

Universitätsklinikum Gießen und Marburg

Prof. Dr. Johannes Kruse
Dr. Hanna Kampling

Konsortialpartner    

Universitätsklinikum Heidelberg

Prof. Dr. H.-C. Friederich
Prof. Dr. J. Szecsenyi 
Prof. Dr. B. Wild 

Universitätsklinikum Münster

Prof. Dr. Dr. G. Heuft 

aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH

Dr. T. G. Grobe 

BARMER Krankenkasse

Dr. U. Marschall 

Kooperationspartner    
USUMA GmbH
Kassenärztliche Bundesvereinigung


Kurzbeschreibung des ES-RiP-Projektes

Nahezu 18 Millionen Menschen in Deutschland erkranken jährlich an einer psychischen Störung. Davon weisen knapp die Hälfte zusätzlich mindestens eine chronische körperliche (somatische) Erkrankung auf. Im Folgenden werden diese Menschen, bei denen sowohl eine psychische Störung, als auch eine chronische körperliche Erkrankung vorliegt, als komplex erkrankte Patienten bezeichnet. Komplex erkrankte Patienten sind besonders behandlungsbedürftig, da eine Nichtbehandlung der psychischen Erkrankung rasch zu einer Verschlechterung ihrer körperlichen Gesundheit führt.  Dabei sind Hausärzte meist die Hauptansprechpartner für diese Patienten. Dreiviertel der Patienten mit psychischen und psychosomatischen Störungen werden ambulant von Hausärzten versorgt. In der psychotherapeutischen Versorgung sind sie im Vergleich zu Patienten mit nur einer psychischen Störung stark unterversorgt. Der Zugang zu geeigneten Therapien für diese Patientengruppe ist durch z. B. lange Wartezeiten auf einen ambulanten Therapieplatz und eine mangelhafte Zusammenarbeit zwischen Therapeuten und Ärzten erschwert. 


Um dem zu begegnen und ganz grundsätzlich die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern, erfolgte im Jahr 2017 eine Reform der Psychotherapierichtlinie mit dem Ziel, Wartezeiten auf ambulante psychotherapeutische Behandlungen zu reduzieren und die Unterversorgung bestimmter Patientengruppen (besonders Akut- und Schwerkranke) zu verringern. Um also einen niederschwelligen und schnelleren Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen sowie eine erhöhte Flexibilität der Angebote auch in einer akuten Erkrankungssituation zu erreichen, wurden mit der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie ab April 2017 als neue Versorgungselemente die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akuttherapie und die Rezidivprophylaxe eingeführt, verbunden mit der Förderung der Gruppentherapie, einer Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit für Patienten sowie die Vermittlung von Sprechstundenterminen über Terminservicestellen.


Ziel der Reform der Psychotherapierichtlinie im Jahr 2017 war die Verkürzung der Wartezeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung und die bessere Versorgung von u. a. komplex erkrankten Patienten. Das ES-RiP-Projekt untersucht nun, ob die neuen Versorgungselemente den Zugang zu geeigneten Therapieangeboten für komplex erkrankte Patienten tatsächlich verbessert haben. Die Forschenden werden die Effekte der neuen Versorgungselemente und der verkürzten Wartezeit aus der Perspektive von Patienten, Hausärzten und Psychotherapeuten analysieren. Zusätzlich erlaubt die Auswertung von Routinedaten aus der gesetzlichen Krankenversicherung und der kassenärztlichen Vereinigung eine gesundheitsökonomische Evaluation des Reformprozesses. Für die Analyse werden Daten aus der Zeit vor und nach der Reform untersucht. Dabei findet ein Vergleich zwischen psychisch erkrankten Personen und psychisch erkrankten Personen, die zusätzlich eine chronische körperliche Erkrankung aufweisen, statt.  


Im Erfolgsfall gewinnt die Studie Erkenntnisse über die positiven Auswirkungen der Strukturreform, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung komplex erkrankter Menschen. Außerdem können Handlungsempfehlungen für die weitere Gestaltung der Richtlinie entworfen werden. 


Das Projekt wird für zwei Jahre mit insgesamt ca. 1,6 Millionen Euro gefördert. 

 

Kontakt

Dr. phil. Hanna Kampling

Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie 

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH • Standort Gießen 

Ludwigstraße 76 • D-35390 Gießen
Telefon: +49 641 - 99-45646
E-Mail: hanna.kampling@psycho.med.uni-giessen.de
URL:    http://ukgm.de/ugi_pso