EKT
Die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) ist bei wahnhafter Depression, depressiven Stupor, schizoaffektiver Psychose mit schwerer depressiver Verstimmung, unipolarer Depression mit hohem Suizidrisiko, akuten lebensbedrohlicher (perniziöser) Katatonie die Behandlung der ersten Wahl und bietet auch für viele therapieresistente (pharmakoresistente) psychiatrische Erkrankungen wie Depression, Katatonien, akut exazerbierte schizophrenen Psychosen und Manien eine sehr gute Behandlungsmöglichkeit. Die in der Öffentlichkeit ab und zu vertretende Meinung, die EKT sei ein inhumanes oder grausames Therapieverfahren, beruht auf unzureichendem Fachwissen. Im Gegenteil wäre es unethisch, diese Behandlungsmöglichkeit den Patienten mit schweren psychiatrischen Erkrankungen vorzuenthalten.
Bei der Elektrokonvulsionstherapie wird der Patient nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung und nach seiner Zustimmung in eine Kurznarkose versetzt, seine Muskulatur wird relaxiert, so dass keine Muskelbewegungen auftreten, und der Patient in dieser Zeit mit Sauerstoff beatmet. Durch kurze elektrische Reizung des Gehirns über zwei Elektroden wird ein epileptischer Anfalls ausgelöst. Nach heutigem Wissen wird dadurch eine Veränderung der depressionsrelevanten Neurotransmittersysteme erzielt. Das Verhältnis von Nutzen zu Risiko ist für die EKT außerordentlich gut.
Diese Darstellung beruht im Wesentlichen auf der „Stellungnahme zur Elektrokonvulsionstherapie (EKT) als psychiatrische Behandlungsmaßnahme“ der Bundesärztekammer, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt 2003; Jg. 100, Heft 8: A504-506.