Lungenfunktionsprüfung
Die Lungenfunktionsprüfung ist ein Routineverfahren, welches angewendet wird, wenn der Verdacht auf eine Lungenerkrankung besteht. Es kommt aber auch zur Verlaufskontrolle bei bekannten Lungenerkrankungen zum Einsatz. Eine Lungenfunktionsprüfung erfolgt ebenfalls vor größeren operativen Eingriffen, um die Anästhesiefähigkeit des Patienten zu prüfen.
Auch bei neuromuskulären Erkrankungen sollte diese Untersuchung im Verlauf durchgeführt werden, um die Kraft der Atemhilfsmuskulatur zu messen.
Zu den Lungenerkrankungen, bei denen in regelmäßigen Abständen eine Lungenfunktionsprüfung erfolgen sollte, gehören beispielsweise das Asthma bronchiale, die chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder die Lungenfibrose.
Die Lungenfunktionsprüfung erfolgt in der Regel in Kombination mit einer Blutgasanalyse (BGA): Eine Kapillarblutprobe wird aus dem Ohrläppchen entnommen und unter anderem hinsichtlich Sauerstoff- und Kohlendioxidgehalt analysiert.
Bei bestimmten Erkrankungen des Lungengerüstes kann es sinnvoll sein, eine Blutgasanalyse vor und nach körperlicher Belastung durchzuführen.
Die Prüfung der Lungenfunktion erfolgt mit Hilfe der Spirometrie, der Bodyplethysmographie, der Bestimmung der Diffusionskapazität und von Belastungstests.
Anhand der Ergebnisse von Blutgasanalyse und Lungenfunktion kann der behandelnde Arzt entscheiden, ob eine medikamentöse Therapie verordnet oder ergänzt werden sollte, oder ob Zusatzuntersuchungen erforderlich sind.
Unspezifische und spezifische allergologische inhalative Testverfahren
Liegt der Verdacht auf ein Asthma bronchiale vor, kommen inhalative Testverfahren zum Einsatz: Hier unterscheidet man zwischen unspezifischen und spezifischen Provokationsverfahren.
Allgemeine, unspezifische Verfahren werden angewendet, wenn Husten oder Atemnot vorliegen, deren Ursache geklärt werden soll. Auch im Rahmen von gutachterlichen Fragestellungen oder vor Einsatz bestimmter Medikamente, die Nebenwirkungen auf das Bronchialsystem entfalten können, sollten diese Tests zum Einsatz kommen.
Der Patient atmet eine Substanz ein (Metacholin). Wiederholt wird der Patient dieser Substanz ausgesetzt und der Effekt auf das Bronchialsystem gemessen.
Auf dieses Weise kann ermittelt werden, ob eine bronchiale Hyperreagibilität vorliegt, es also zu einem Bronchospasmus kommt.
Die spezifischen Testverfahren kommen dann zum Einsatz, wenn bestimmte Substanzen ausgetestet werden sollen, auf die der Patient möglicherweise allergisch reagiert. Auch vor Beginn einer Hyposensibilisierung oder bei gutachterlichen Fragestellungen bei der Anerkennung bestimmter Berufserkrankungen kommen die spezifischen Testungen zum Einsatz:
Nach Durchführung einer Lungenfunktionsprüfung inhaliert der Patient die hochverdünnte Provokationslösung, in definierten Zeitintervallen werden sodann weitere Lungenfunktionsprüfungen vorgenommen und die Reaktion des Bronchialsystems überprüft. Bei ausbleibender Reaktion wird die Provokationslösung in nächst höherer Konzentration inhaliert, das Procedere wiederholt sich.